Nach Österreich und der Schweiz kommt nun auch in Deutschland die Aufhebung der Maßnahmen gegen Corona. Am 16. Februar hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen die stufenweisen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Das Land soll in einem Drei-Stufen-Plan wieder geöffnet werden. Geplant ist, bis zum 20. März fast alle Corona-Regelungen aufzuheben. Snowplaza verrät dir, wie das genau ablaufen soll.
Lockerungen in Deutschland
In mehr und mehr Ländern werden die Maßnahmen gegen Corona außer Kraft gesetzt. In Deutschland ist die Zahl der Covid-19 Infektionen zwar immer noch hoch, nimmt aber nicht mehr zu. Deswegen hat sich die Bund-Länder-Konferenz darauf verständigt, die derzeit bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen in drei kontrollierten Stufen zu lockern. Die erste Stufe beginnt sofort, die zweite Stufe folgt am 4. März und ab dem 20. März sollen dann fast alle Corona-Regelungen aufgehoben werden.
Stufe 1: Lockerungen im Einzelhandel und bei privaten Treffen
Ab sofort tritt die erste Stufe in Kraft. Sie betrifft Treffen im privaten Bereich und Lockerungen für den Einzelhandel. Für diejenigen, die geimpft oder genesen sind, sind private Zusammenkünfte wieder ganz ohne Einschränkungen möglich. Noch bis zum 19. März ist die Anwesenheit auf eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person aus dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt. Im ganzen Land sind ab sofort auch die Geschäfte des nicht alltäglichen Bedarfs wieder für alle Personen ohne Einschränkungen geöffnet. Hier entfällt also die 2G-Regelung komplett. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen und kann in manchen Regionen sogar verpflichtend sein.
Stufe 2: Veranstaltungen und Gastronomie mit 3G
Ab dem 4. März werden Hotels und die Gastronomie wieder für alle Personen geöffnet sein, die die 3G-Regel erfüllen (genesen, geimpft oder getestet). Nur in Clubs und Diskotheken gilt weiterhin die 2G+-Regel. Einlass ist dort also nur für Genese oder Geimpfte mit zusätzlich negativem Test oder Boosterimpfung. Diese Regelung gilt auch für Großveranstaltungen innerhalb Deutschlands. Für Veranstaltungen in Innenräumen wurde die maximale Auslastung auf 60 % reduziert, wobei die Personenzahl auf maximal 6.000 Besucher begrenzt ist. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die maximale Kapazität 75 %. Hier sind maximal 25.000 Besucher zugelassen.
Stufe 3: Abschaffung fast aller Corona-Maßnahmen ab 20. März
Mit Beginn der 3. Stufe am 20. März sollen, wenn es die Situation in den Krankenhäusern dann zulässt, fast alle Corona-Schutzmaßnahmen abgeschafft werden. Die, nach dem Infektionsschutzgesetz zwingend vorgeschriebenen Regelungen des Innenministeriums, werden dann größtenteils zurückgenommen. Eine Reihe von Grundregeln zum Schutz von Risikogruppen wird jedoch beibehalten. Dazu gehören unter anderem das Tragen eines Mundschutzes in geschlossenen, öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln, die Hygienevorschriften und das Abstandsgebot. Weiterhin muss in einigen Regionen ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorgezeigt werden, um Zugang zu bestimmten Einrichtungen zu erhalten.
Am 17. März werden sich Bund und Länder dann erneut zusammensetzen, um über die aktuelle Situation und weitere Corona-Maßnahmen zu beraten, sofern sich die Lage nicht schon früher ändert.
Reisen nach Deutschland
Über die Lockerung der Einreisebestimmungen wurde noch nichts bekannt gegeben. Das Deutsche Auswärtige Amt hat Österreich, die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein immer noch als Hochrisikogebiete eingestuft. Für die Einreise bedeutet das, dass man sich weiterhin vorab hier registrieren muss und ein Corona-Nachweis für alle Einreisenden ab 6 Jahren verpflichtend ist. Damit muss nachgewiesen werden, ob du genesen, getestet oder geimpft worden bist. Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nur getestet ist, muss sich direkt für 10 Tage in Quarantäne begeben, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. Personen, die nur auf der Durchreise sind und weniger als 24 Stunden im Land bleiben, sparen sich die Quarantäne und auch die Registrierungspflicht entfällt. Ein Corona-Nachweis muss dennoch vorgelegt werden.