Die gute Nachricht ist, dass touristische Reisen nach Österreich für Geimpfte und Genesene grundsätzlich möglich sind. Der geplante Winterurlaub in Österreich kann trotz Corona stattfinden. Die schlechte Nachricht ist, dass sich die Einreisebestimmungen regelmäßig ändern und man schon mal den Überblick verlieren kann. Wir haben uns angesehen, was es bei der Einreise nach Österreich derzeit zu beachten gibt.
Wer kann wie nach Österreich einreisen?
Für die Einreise nach Österreich ist ein gültiger 2G-Nachweis erforderlich und zusätzlich ein aktueller PCR-Test oder eine Booster-Impfung. Wichtig ist, für den 2G-Nachweis die Gültigkeitsdauer des Impfstoffes im Auge zu behalten. Außerdem darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Kann dies nicht nachgewiesen werden, fällt eine sofortige zehntägige Quarantäne an und eine Online-Einreiseregistrierung (Pre-Travel-Clearance) ist vorzunehmen. Sobald nach Einreise der PCR-Test nachgeholt und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde, kann man die Quarantäne beenden. Was die Planung etwas erleichtert ist eine Booster-Impfung, die schon ab dem Tag der Impfung gilt. Die Einreise ohne Impfung oder Genesenen-Status ist weder für den Urlaub noch aus beruflichen Zwecken möglich. Zum Nachweis verwendet man am besten das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass). Aber auch andere offizielle Dokumente, egal ob analog oder digital, sind gültig. Wichtig ist nur, dass das Dokument in deutscher oder englischer Sprache vorliegt.
Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen?
Das ist etwas kompliziert, denn die Gültigkeitsdauer für die Einreise nach Österreich unterscheidet sich von der Gültigkeitsdauer während des Aufenthalts in Österreich:
- Eine doppelte Impfung ist im Zuge der Einreise für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung gültig. Während des Aufenthaltes in Österreich gilt diese jedoch nur mehr 180 Tage (ab 1. Februar).
- Bei Johnson & Johnson beträgt die Gültigkeit 270 Tage ab dem 22. Tag nach der Impfung.
- Sind Genesene geimpft, gilt schon die erste Dosis für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Bei der Einreise gelten ausschließlich die folgenden Impfstoffe: Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Moderna, Sinopharm, Sinovac, Covaxin, Covovax und Nuvaxovid (Novavax). Auch sogenannte Kreuzimpfungen sind zulässig.
Als Genesen gilt man für 180 Tage nach einer überstandenen Covid-Infektion. Als Nachweise gelten ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung oder ein Absonderungsbescheid.
Welcher PCR-Test gilt?
Für die Einreise nach Österreich benötigt man einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Testung. Der Test muss von einer befugten Stelle (zB Apotheke, Teststraße) bestätigt sein. Wer schon eine Booster-Impfung erhalten hat, benötigt bei der Einreise keinen PCR-Test.
Einreisebestimmungen für Kinder
Für Kinder unter 12 Jahren gilt eine Ausnahme. Sie benötigen in Begleitung eines Erwachsenen keinen 2G-Nachweis und keinen PCR-Test für die Einreise nach Österreich. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die noch nicht vollständig geimpft bzw. nicht genesen sind, gibt es die Möglichkeit den „Holiday-Ninja-Pass“ für die Einreise zu nutzen. Mit zwei PCR- und einem Antigen-Test pro Woche werden durchgängig negative Testergebnisse dem 2G-Nachweis von Erwachsenen gleichgestellt. Auch während des Urlaubs können damit alle Einrichtungen die 2G verlangen besucht werden. Wichtig ist nur, dass die erforderte Testreihe auch im Urlaub nicht unterbrochen wird.
Hier könnt ihr denHoliday-Ninja-Pass herunterladen.
Testmöglichkeiten in Österreich großteils kostenlos
Wer das gut ausgebaute Covid19-Testangebot im Urlaub in Österreich in Anspruch nehmen möchte, hat viele verschiedene Möglichkeiten während des Aufenthalts. Einige der Testmöglichkeiten sind auch für Urlauber kostenlos (Teststraßen, Gurgeltests), andere (Apotheken) allerdings kostenpflichtig. Da sich die Corona-Testangebote der Urlaubsdestinationen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, haben wir hier Informationen zu den Teststationen in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten für dich. Eine Anmeldung vorab ist notwendig, dabei muss die Adresse der Unterkunft während des Urlaubes angegeben werden. Des Weiteren kann man sich auch in den örtlichen Tourismusbüros oder bei der Unterkunft über die lokalen Testmöglichkeiten während des Urlaubs in Österreich informieren.
Ski- & Winterurlaub in Österreich
Die 2G+ Regel bezieht sich nur auf die Einreise, während des Ski- und Winterurlaubs in Österreich gilt die 2G-Regel. Die Gastronomie hat geöffnet, man muss lediglich seinen 2G-Nachweis vorzeigen und sich vor Ort mit Namen und Telefonnummer registrieren. Die FFP2-Maske darf am Sitzplatz abgenommen werden und um 22 Uhr ist Sperrstunde. In der Wintersaison 2021/22 wird kein Après-Ski stattfinden. In den Unterkünften gilt ebenso die 2G-Regel und eine Maskenpflicht in allgemein zugänglichen Bereichen. Die FFP2-Maske muss auch in den Skigebieten im Stationsbereich, in den Gondeln und Sesselliften, im Skibus sowie im Freien (wenn man keinen Abstand von zwei Metern einhalten kann) getragen werden.
Auch an die Heimreise denken
Bitte denke daran, dass nicht nur die österreichischen Bestimmungen ausschlaggebend sind, sondern auch die Regelungen im Heimatland. Derzeit (seit 16.1.2022) wird Österreich von Deutschland als Hochrisikogebiet eingestuft. Am besten man informiert sich bei den zuständigen Behörden über die Bestimmungen bei der Rückreise. Informationen für Gäste aus Deutschland gibt dasAuswärtige Amt.