Du planst deinen anstehenden Skiurlaub in die Schweiz und möchtest wissen, welche Corona-Regeln und Reisebestimmungen aktuell gelten? In diesem Artikel halten wir dich über alle Entwicklungen rund um die Corona-Maßnahmen und deren Einfluss auf den Wintersport in den Schweizer Bergen auf dem Laufenden. Welche Regeln gelten bei der Einreise und welche in den Skigebieten? Braucht man jetzt überhaupt noch einen Nachweis und was hat all das für dich und deinen Urlaub zu bedeuten? Es gibt unzählige Fragen und wir hoffen, viele davon in diesem Artikel beantworten zu können. In unserem Corona-Guide für den Winterurlaub in der Schweiz 2021/2022...
Grundlegendes zuerst
In der Schweiz wurde seit dem 17. Februar fast alle Corona-Regeln aufgehoben, obwohl die Inzidenzrate höher als in Deutschland ist. Die Regierung begründet diese Entscheidung mit der geringen Zahl an schweren Verläufen. Außerdem setzt man beim Tragen von Masken nun vermehrt auf die Eigenverantwortung der Bürger. Beim Urlaub in der Schweiz hat man also kaum noch Einschränkungen. Jedoch stuft das Auswärtige Amt die Schweiz nach wie vor als Hochrisikogebiet ein und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz. Daher solltest du dich vor deinem Urlaub über die geltenden Rückreisebestimmungen von der Schweiz nach Deutschland informieren. Wenn dich die Einstufung des Auswärtigen Amts verunsichert, findest du hier alles über die aktuelle Infektionslage in der Schweiz.
Im Überblick: Schweizer Zertifikat, 3G, 2G, 2G+
- Das Schweizer Zertifikat ist die Schweizer Variante des sogenannten "Grünen Pass" der EU und dient als 3G-Nachweis. Die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz ist seit dem 17. Februar jedoch aufgehoben. Für Reisetätigkeiten werden die Zertifikate jedoch weiterhin ausgestellt. Weitere Informationen dazu findest du hier.
- 3G bedeutet man ist entweder genesen, getestet oder geimpft.
- 2G bedeutet man hat einen gültigen Impf- oder Genesungsbescheid – ein negativer Covid-Test allein reicht nicht für einen 2G-Status aus.
- 2G+ bedeutet man muss zusätzlich zu einem 2G-Nachweis auch einen negativen und aktuellen Covid-Test vorlegen.
Corona-Regeln: Neu seit dem 17. Februar
Die Schweizer Regierung hat kurzfristig beschlossen, die meisten Corona-Beschränkungen mit dem 17. Februar aufzuheben. In der Schweiz wird nun kein Impfzertifikat mehr benötigt. Geimpfte und Ungeimpfte dürfen nun wieder ohne Maske und Corona-Ausweis in Restaurant, Kulturbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Geschäfte. Es gibt keine Einschränkungen für private Treffen mehr und die Home-Office Empfehlung wurde aufgehoben. Mit diesen Schritten hat die Schweizer Regierung beschlossen, fast alle Corona-Schutzmaßnahmen aufzuheben. Eine Maskenpflicht gibt es nur mehr in Bus, Bahn und Gesundheitseinrichtungen. Für Einreisende gibt es keine Auflagen mehr, es muss auch hier kein Covid-Nachweis mehr vorgezeigt werden.
Die aktuellen Bestimmungen im Überblick:
- Einreise: Derzeit gibt es keine pandemiebedingten Maßnahmen bei der Einreise. Es ist kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis mehr notwendig und auf die Kontakterfassung mittels Einreiseformular kann verzichtet werden.
- Bus und Bahn: Die Maskenpflicht gilt noch in den öffentlichen Verkehrsmittel, in den Bahnhöfen muss jedoch keine Maske mehr getragen werden. Informationen zu den Bahnverbindungen und Corona-Regeln für die Reise mit dem Zug findest du bei der Deutschen Bahn und der Schweizer Bundesbahn.
- Maskenpflicht: Neben der Maskenpflicht in Bus und Bahn muss auch in den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Spitälern und Kliniken sowie von Alters- und Pflegeheimen noch eine Maske getragen werden. Das gilt für alle Personen ab 12 Jahren.
- Isolation: Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen für mindestens 5 Tage in Isolation.
Allgemeine Empfehlungen
Jeder kennt sie und dennoch schadet es nicht, sich die allgemeinen Empfehlungen zum Schutz vor Corona noch einmal vor Augen zu halten. So kannst du dich und andere vor einer Ansteckung schützen.
- Abstand halten: Aus Rücksicht und um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen, ist es immer gut, einen gewissen Mindestabstand einzuhalten.
- Du fühlst dich krank? Bleibe bei Anzeichen von grippeähnlichen Symptomen bitte zu Hause!
- Auch wenn es schwerfällt: Händeschütteln und Umarmungen sollte man derzeit vermeiden.
- Hygienemaßnahmen: Nach zwei Jahren Pandemie sollten wir trotzdem nicht hygienefaul werden. Huste und niese in den Ellbogen, wasche dir regelmäßig und gründlich die Hände und nutze das Desinfektionsmittel, das an jeder Ecke zur Verfügung gestellt wird.
Corona-Informationen zum Skifahren in der Schweiz
Die Schweizer Skigebiete sind für alle ohne Einschränkungen geöffnet, es gibt keine Nachweispflicht. Somit können in der Schweiz auch Ungeimpfte auf die Piste. Es gibt hier zwei Ausnahmen: Das mit Ischgl verbundene Schweizer Skigebiet Samnaun, für das ein 2G-Nachweis benötigt wird und das Skigebiet Fideriser Heuberge, in dem 3G gilt. Wie auch im öffentlichen Verkehr, gilt auch in allen geschlossenen Ski- und Sesselliften, Berg- und Seilbahnen eine Maskenpflicht. Alle Hütten und Bergrestaurants können ohne Nachweis und ohne Maske besucht werden.
Après-Ski in der Schweiz
Während Wintersporturlauber in anderen Alpenländern diese Skisaison noch nicht beim Après-Ski feiern dürfen, sieht das in der der Schweiz ganz anders aus. Hier wird nach dem Skifahren wieder wie früher gefeiert. Viele SkifahrerInnen und SnowboarderInnen genießen es sehr, dass es in der Schweiz so wenige Einschränkungen im Skiurlaub gibt, so dass die Schweiz einen großen Anstieg an Touristen im Land aufweisen kann.
Versicherungsschutz während der Pandemie
Es ist empfehlenswert, die Bedingungen deiner Reiserücktrittsversicherung zu prüfen, bevor du deinen Winterurlaub in die Schweiz antrittst. Viele Versicherungen übernehmen keine „Schäden“, die durch Corona verursacht werden, solange eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht. Generell empfiehlt es sich zu kontrollieren, ob deine Versicherung, unabhängig von Corona, eine zusätzliche Wintersportversicherung verlangt, wenn du in den Skiurlaub fährst.
Rückreise nach Deutschland
Wer sich in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisikogebiet, wie es die Schweiz derzeit ist, aufgehalten hat, muss sich vor seiner Rückreise nach Deutschland hier registrieren und den Nachweis mitführen. Davon ausgenommen sind Kurzaufenthalten von unter 24 Stunden, hier ist keine Digitale Einreiseanmeldung notwendig. Allgemein besteht für die Einreise nach Deutschland eine 3G-Pflicht: Man muss also Impfung, Genesung oder einen Corona-Test (maximal 48 Stunden alt) nachweisen können. Die Impfung muss mit einer gültigen Anzahl an Dosen mit einem auf derWebseite des Paul-Ehrlich-Instituts genannten Impfstoffe erfolgt sein. Für Genesene gilt: Das positive PCR-Testergebnis darf mindestens 28 Tage aber höchstens 90 Tage zurückliegt. Wer keinen 3G-Nachweis hat, muss für 10 Tage in Quarantäne, freitesten erst nach 5 Tagen möglich.
Offizielle Kanäle der deutschen und Schweizer Regierung
Mit diesem Blog wollen wir über die aktuellen Regeln und Corona-Ma?nahmen während eines Winterurlaubs in der Schweiz 2021/2022 informieren. Wir versuchen die Informationen in diesem Artikel regelmäßig und sorgfältig zu aktualisieren. Snowplaza.de kann und möchte jedoch nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden. Abhängig vom Infektionsgeschehen ändern sich die Maßnahmen und Regeln schnell und regelmäßig, informiere dich daher am besten vor einem Urlaub immer auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und des Schweizer Bundesamt für Gesundheit.
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Stand: 18.02.2022